Besondere Vertrags­bedingungen: Ideennehmer (BVB: Ideennehmer)


(Stand 06/2023)

1. Allgemeines, Geltungsbereich


1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Ideennehmer (im Folgenden: "BVB Ideennehmer") https://ixchange.me/bvb-ideennehmer/ gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://ixchange.me/agbs/ und allen Verträgen, die ixchange.me ideas & Pioneers GmbH im Bereich der Internetplattform ixchange.me eingeht.
1.2 ixchange.me ideas & Pioneers GmbH ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Nutzer zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn ixchange.me ideas & Pioneers GmbH auf die Änderungen hinweist, der Nutzer die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.

2. Leistung, Rechte und Pflichten


2.1 Der Zugriff auf den Ideenpool ist erst nach vorheriger Freischaltung durch ixchange.me ideas & Pioneers GmbH möglich. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am oder Freischaltung zum Ideenpool. ixchange.me ideas & Pioneers GmbH behält sich vor, Freischaltungen nach eigener Maßgabe abzulehnen.
2.2 Nutzer können die Freischaltung beantragen. Es steht ixchange.me ideas & Pioneers GmbH frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags auf Freischaltung ist der Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Nutzer und ixchange.me ideas & Pioneers GmbH (im Folgenden: „NDA Ideennehmer“). Der Abschluss des NDA Ideennehmer führt jedoch zu keiner Verpflichtung oder Obliegenheit von ixchange.me ideas & Pioneers GmbH, den Nutzer auch zum Ideenpool freizuschalten.
2.3 Die Freischaltung zum allgemeinen Ideenpool ist kostenfrei. Die Freischaltung zu den speziellen Ideenpools ist kostenpflichtig und erfolgt erst nach Zustimmung zur jeweils geltenden Preisliste. Die Preisliste von ixchange.me ideas & Pioneers GmbH stellt kein verbindliches Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung an Nutzer, ihrerseits ein verbindliches Angebot (im Folgenden "Bestellung") abzugeben.
2.4 Die Registrierung zu einem speziellen Ideenpool erfolgt in folgenden Schritten:

1.) Betätigen der Schaltfläche "Jetzt freischalten".
2.) Eingabe der erforderlichen Daten.
3.) Auswahl des Preismodells.
4.) Überprüfung der Bestelldaten und Abschluss durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“.

Der Bestellvorgang kann durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Eine Berichtigung der eingegebenen Daten kann auch noch in der Kontoverwaltung erfolgen.

2.5 Bei kostenpflichtiger Freischaltung zum Ideenpool speichert ixchange.me ideas & Pioneers GmbH den Vertragstext und sendet diesen sowie die Vertragsdaten, diese AGB und weitere Informationen dem Nutzer unverzüglich via E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter https://ixchange.me/agbs eingesehen, sowie ausgedruckt und gespeichert werden. Der aktuelle Status des Nutzerkontos inkl. Zugriffsrechte kann im Nutzer-Bereich des Nutzerkontos eingesehen werden.
2.6 Der Ideennehmer hat keinen Anspruch darauf, exklusiven Zugriff auf Ideen zu erhalten oder eine bestimmte Idee zu entwickeln.
2.7 Der Ideennehmer ist sich bewusst, dass Ideen grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt sind. Die Bereitstellung der Idee auf ixchange.me kann daher trotz aller Bemühungen von ixchange.me ideas & Pioneers GmbH, insbesondere in Fällen der widerrechtlichen Veröffentlichung durch Ideennehmer, neuheitsschädlich sein und ggf. einer späteren Patentierung entgegenstehen.
2.8 ixchange.me ideas & Pioneers GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die entnommene Idee verwertbar ist oder tatsächlich geschützt werden kann.

3. Ideenentwicklung / Beteiligung des Ideennehmers


3.1 Der Ideennehmer verpflichtet sich, eine Idee erst dann zu entwickeln und/oder selbst zu verwerten, wenn eine vertragliche Vereinbarung mit dem Ideengeber, in der die Beteiligung und/oder der Anteil des Ideengebers am wirtschaftlichen Erfolg geregelt ist, in der gesetzlich notwendigen Form abgeschlossen worden ist.
3.2 Der Ideennehmer verpflichtet sich, Dritte erst nach vorheriger Zustimmung des Ideengebers an der Entwicklung der Idee zu beteiligen. Jeder Dritte ist entsprechend des NDA Ideennehmer zu verpflichten.
3.3 Für jeden einzelnen Verstoß des Ideennehmers oder einer ihm zurechenbaren Person gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 3.1 oder Ziffer 3.2 verpflichtet sich der Ideennehmer eine von ixchange.me ideas & Pioneers GmbH im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Falle des Streites über die Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.

4. Kosten / Provision


4.1 Der Ideennehmer verpflichtet sich, von allen Netto-Zahlungen in Geld oder geldähnlichen sowie geldnahen Leistungen und/oder Forderungen, die er im Zusammenhang mit der aus dem Ideenpool entnommenen Idee an den Ideengeber leistet, ixchange.me ideas & Pioneers GmbH einen laufenden Anteil in Höhe von zehn vom Hundert zu bezahlen. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbegrenzt. Dies gilt auch, soweit sich der Ideennehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber dem Ideengeber Dritter bedient oder Dritte direkt zur Zahlung an den Ideengeber veranlasst.
4.2 Der Ideennehmer ist verpflichtet, Aufzeichnungen, Berichte, Konten und Bücher (Geschäftsunterlagen) zu führen, die es ermöglichen, alle Leistungen an den Ideengeber nach Ziffer 4.1 zu überprüfen und diese ixchange.me ideas & Pioneers GmbH oder von ihr beauftragten Dritten, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Ergibt eine Prüfung, dass der Ideennehmer seiner Verpflichtung nach Ziffer 4.1 nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, so trägt er die Kosten dieser Überprüfung. Ansonsten trägt ixchange.me ideas & Pioneers GmbH die Kosten der Prüfung.